Wie ist die Gesetzgebung in der Schweiz ?

In der Schweiz gibt es noch keine Gesetze, die das Passivrauchen in privaten Räumen einschränken, z. B. wenn der Rauch eines Nachbarn durch das Lüftungssystem oder veraltete Strukturen eindringt. In den folgenden Abschnitten wird erläutert, wie Sie vorgehen können, wenn Rauch von Dritten in Ihre Wohnung eindringt.

Was öffentliche Räume betrifft, so verbietet das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen seit 2010 das Rauchen in geschlossenen Räumen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind oder als kollektiver Arbeitsplatz dienen.

Dazu gehören:

• Restaurants
• Cafés, Bars und Diskotheken
• Schulen
• Krankenhäuser
• öffentliche Verkehrsmittel
• Bürogemeinschaften
  • ristoranti
  • caffè, bar e discoteche
  • scuole
  • ospedali
  • trasporti pubblici
  • uffici condivisi

Ausnahmen

  • In einigen Einrichtungen können isolierte und gut belüftete Raucherräume zugelassen werden.
  • Auch in Unternehmen können unter strengen Bedingungen Raucherräume existieren (keine Arbeitsplätze, keine Verpflichtung für nicht rauchende Mitarbeiter, diese zu betreten).

 

  • Rauchereinrichtungen Restaurants können als Raucherlokale zugelassen werden, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird. Ihre öffentlich zugängliche Fläche darf 80 m² nicht überschreiten. Sie müssen gut belüftet und von aussen deutlich als Raucherlokale erkennbar sein. Nur Beschäftigte, die dieser Zuordnung in ihrem Arbeitsvertrag zugestimmt haben, dürfen dort arbeiten.
    • «Degustationszonen» Seit 2024 erlaubt das Gesetz den Verkaufsstellen von E-Zigaretten und erhitztem Tabak, Bereiche einzurichten, in denen diese Produkte konsumiert werden können. Sie müssen nicht physisch vom Rest des Geschäfts getrennt sein.

      Einige Kantone gehen noch weiter und verbieten jede Form von Raucherräumen oder regeln überdachte Terrassen und öffentliche Veranstaltungen strenger.

      Die aktuelle Situation sieht wie folgt aus:

      Schutz vor Passivrauchen in der Gastronomie (Oktober 2024)

      Mehr als die Hälfte der Schweizer Kantone verbieten Raucherlokale ganz oder teilweise. Sieben Kantone gehen noch weiter und untersagen Raucherlokale vollständig – dort ist das Rauchen in der Gastronomie generell nicht erlaubt, auch nicht in separaten Raucherräumen.

      Seit dem 1. Oktober 2024 gilt dieses Verbot auch für erhitzte Tabakprodukte und E-Zigaretten.

      Es ist wichtig zu beachten, dass das Schweizer Gesetz im Gegensatz zu den Gesetzen ihrer europäischen Nachbarn permissiver ist, da es sich auf das Rauchverbot in öffentlichen Innenräumen beschränkt. Auch gibt es im Vergleich zu anderen europäischen Staaten einen Mangel an Prävention bezüglich der Risiken des Sekundär- und Tertiärrauchs.

       

      Quelle: Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen